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Wir haben auch eine Satzung …

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Die Satzung der Martin-Niemöller-Stiftung vom 12.1.1980, zuletzt geändert am  7. November 2020

  • 1 Name und Sitz

(1)  Der Verein führt den Namen „Martin-Niemöller-Stiftung“. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Wiesbaden.

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

  • 2  Ziele des Vereins

Aufgabe des Vereins ist es, im Sinne des Lebenswerks von Martin Niemöller Initiativen aufzunehmen, anzuregen, zu vermitteln und zu fördern, die auf Bildung und Erziehung,  auf Verständigung zwischen den Völkern, Staaten und Kulturen sowie die Förderung des demokratischen Staatswesens zielen, konstruktive Vorschläge zur politischen Entspannung, zur Abrüstung und zur Gerechtigkeit zu unterbreiten, und so dem inneren und äußeren Frieden zu dienen. (mehr …)

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